Gehört nach dem Reichsstrafgesetzbuch zum Begriff des Vorsatzes das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit oder das Bewusstein der Strafbarkeit der Handlung?
Gehört nach dem Reichsstrafgesetzbuch zum Begriff des Vorsatzes das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit oder das Bewusstein der Strafbarkeit der Handlung?
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- OL Work ID
- OL42033246W