Responsum iuris alterum, das ist, Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, uber dise Quaestion, ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Gelt aussgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsum iuris alterum, das ist, Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, uber dise Quaestion, ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Gelt aussgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Details
- OL Work ID
- OL4197617W
Subjects
Debtor and creditorDebtor and creditor (Roman law)