Der Satz, Dass der Eigentümer zur Erhaltung seines Eigentums in polizeimässigem Zustande verpflichtet sei, soll auf seine Begründung und innere Berechtigung untersucht werden
Der Satz, Dass der Eigentümer zur Erhaltung seines Eigentums in polizeimässigem Zustande verpflichtet sei, soll auf seine Begründung und innere Berechtigung untersucht werden
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- OL42009946W