Kann die Heilung eines wegen Formmangels nach [sektion] 313 Satz 1 BGB ungültigen Grundstücksveräusserungsvertrages nach erfolgter Auflassung noch verhindert werden?
Kann die Heilung eines wegen Formmangels nach [sektion] 313 Satz 1 BGB ungültigen Grundstücksveräusserungsvertrages nach erfolgter Auflassung noch verhindert werden?
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- OL37087354W