Von der Landeshoheit in Cameral-Sachen, nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung ...
Von der Landeshoheit in Cameral-Sachen, nach denen Reichs-Gesezen und dem Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehrern, und eigener Erfahrung ...
Details
- OL Work ID
- OL43854434W
Subjects
Public FinanceSovereignty