Kann der [sektion] 392 Abs. 2 HGB. auf die mittelbare Stellvertretung des Bürgerlichen Rechts entsprechend angewandt werden?
Kann der [sektion] 392 Abs. 2 HGB. auf die mittelbare Stellvertretung des Bürgerlichen Rechts entsprechend angewandt werden?
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- OL Work ID
- OL42021499W