Keine halben Sachen

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Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Dritten Option haben nicht-binäre Menschen ein Recht auf Anerkennung ihrer Geschlechtlichkeit sowie ein Recht, nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt zu werden. Wie kann den beiden Rechten im Bereich des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts Geltung verschafft werden?
Details
- First published
- 2024
- OL Work ID
- OL42320366W
Subjects
GleichstellungsrechtRechtGleichstellungAntidiskriminierungnichtbinäre Personennichtbinärnonbinary peoplenonbinarylawanti-discrimination lawgenderGeschlechtdiversseries:Reihe Gleichstellungswissen