Der preussische Landrat (Oberbürgermeister) als Preisbehörde für Mieten
Der preussische Landrat (Oberbürgermeister) als Preisbehörde für Mieten
Gesetze, Verordnungen und Erlasse in der 1.13.1939 gültigen Fassung mit Anmerkungen und Verweisungen
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- OL Work ID
- OL3754339W