[Section symbol] 164 absatz 2 B.G.B. Tritt der wille, in fremden namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der mangel des willens, im eigenen namen zu handeln, nicht in betracht ...
[Section symbol] 164 absatz 2 B.G.B. Tritt der wille, in fremden namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der mangel des willens, im eigenen namen zu handeln, nicht in betracht ...
Details
- OL Work ID
- OL45031849W
Subjects
Agency (Law)